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   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2013 - L 8 SO 241/13 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,42317
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2013 - L 8 SO 241/13 B ER (https://dejure.org/2013,42317)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.10.2013 - L 8 SO 241/13 B ER (https://dejure.org/2013,42317)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. Oktober 2013 - L 8 SO 241/13 B ER (https://dejure.org/2013,42317)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 12 Nr. 1 Eingliederungshilfe-Verordnung; § 53 Abs. 1 S. 1 SGB XII; § ... 54 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB XII; § 92 Abs. 2 Nr. 2 SGB XII; § 55 Abs. 2 Nr. 3, 7 SGB IX; § 86b Abs. 2 S. 2 SGG; § 55 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 7 SGB IX
    Übernahme der Kosten einer ambulanten Autismus-Therapie im Wege der Eingliederungshilfe; Entscheidung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme der Kosten einer ambulanten Autismus-Therapie im Wege der Eingliederungshilfe; Entscheidung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übernahme der Kosten einer ambulanten Autismus-Therapie im Wege der Eingliederungshilfe; Entscheidung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de

    Übernahme der Kosten einer ambulanten Autismus-Therapie im Wege der Eingliederungshilfe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2009 - L 8 SO 54/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2013 - L 8 SO 241/13
    Werden zum Aufgabenbereich der Schulverwaltung gehörende Maßnahmen tatsächlich nicht erbracht, sind erforderliche sonderpädagogische Förderleistungen vorerst vom Sozialhilfeträger zu finanzieren, soweit sie nicht dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule zuzuordnen sind (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 1. Dezember 2009 - L 8 SO 54/09 B ER).

    Neben dem schulischen Förder- und Bildungsbedarf kann jedoch ein ergänzender Anspruch auf Eingliederungshilfe bestehen (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 9. März 2007, L 13 SO 187/06 ER; Senatsbeschluss vom 1. Dezember 2009, L 8 SO 54/09 B ER).

  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 36/08 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2013 - L 8 SO 241/13
    Eine Verletzung dieser grundrechtlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern (BVerfG, ebenda, vgl. auch die Senatsentscheidungen vom 2. April 2008, L 8 SO 11/08 ER und vom 13. Mai 2008, L 8 SO 36/08 ER).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2013 - L 8 SO 241/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 -, NVwZ 2005, 927) dürfen Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren für Anfechtungs- und (wie hier) Vornahmesachen grundsätzlich sowohl auf eine Folgenabwägung wie auch auf eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache gestützt werden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.03.2007 - L 13 SO 6/06

    Anspruch auf Eingliederungshilfe von Kindern und Jugendlichen bei einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2013 - L 8 SO 241/13
    Selbst wenn es vorrangige Aufgabe der Schulbehörde ist, die angemessene Beschulung eines autistischen Kindes sicherzustellen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 9. März 2007, L 13 SO 6/06 ER), steht vorliegend der Grundsatz des Nachrangs der Sozialhilfe einem Anspruch des Antragstellers nicht entgegen.
  • OVG Niedersachsen, 19.04.2004 - 12 ME 78/04

    Autismus; Eingliederungshilfe; erweiterte Hilfe; Gemeinschaft; Schulbildung;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2013 - L 8 SO 241/13
    Danach kann z.B. eine Verpflichtung zur Übernahme einer Autismus-Therapie durch den Sozialhilfeträger im Rahmen einer Leistung zur Schulbildung in Betracht kommen, wenn die Therapie als heilpädagogische Maßnahme erforderlich und geeignet ist, den Schulbesuch im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht in dem Sinne zu erleichtern, dass das betroffene Kind in die Lage versetzt wird, die Schule erfolgreich zu besuchen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. April 2004, 12 ME 78/04, juris Rdnr. 7 mwN).
  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2013 - L 8 SO 241/13
    Unterstützende, persönlichkeitsfördernde Maßnahmen außerhalb der Schule, wie z. B. eine Montessori-Therapie, gehören nicht zu diesem Kernbereich (vgl. BSG, Urteil vom 22. März 2013 - B 8 SO 30/10 R -, juris, Rdnrn. 20 ff.).
  • LSG Bayern, 29.01.2009 - L 8 SO 5/09

    Ausschluss der Verletzung existenzieller Grundrechte durch eine darlehensweise

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2013 - L 8 SO 241/13
    Solange jedoch die Schule eine gebotene Hilfe nicht gewährt, ist außerhalb des Kernbereichs pädagogischer Arbeit eine Leistungspflicht des Sozialhilfeträgers anzunehmen, der ggf., jedenfalls nach Auffassung des BSG (Urteil vom 22. März 2012, aaO, juris Rdnr. 25), mittels einer Überleitungsanzeige nach § 93 SGB XII beim zuständigen Schulträger Rückgriff nehmen bzw. als Geschäftsführer ohne Auftrag einen Aufwendungsersatzanspruch nach § 683 BGB geltend machen kann (Senatsbeschluss vom 26. Februar 2009, L 8 SO 5/09 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2019 - L 8 SO 240/18

    Kostenerstattung für eine ambulant durchgeführte Autismus-Therapie; Wesentliche

    Danach gehen Leistungen nach dem SGB VIII Leistungen nach dem SGB XII vor (Satz 1), es sei denn, es besteht (zugleich) ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII für junge Menschen, die (auch) körperlich oder geistig behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind (vgl. Satz 2; dazu etwa Senatsbeschluss vom 22.10.2013 - L 8 SO 241/13 B ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.01.2018 - L 8 SO 249/17

    Anspruch auf Übernahme von Kosten für den Besuch einer Tagesbildungsstätte als

    Danach gehen Leistungen nach dem SGB VIII Leistungen nach dem SGB XII vor (Satz 1), es sei denn, es besteht (zugleich) ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII für junge Menschen, die (auch) körperlich oder geistig behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind (vgl. Satz 2; dazu etwa Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2013 - L 8 SO 241/13 B ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2022 - L 8 SO 91/18

    Eingliederungshilfe; Erstattungsanspruch; Folgeantrag; Geschäftsführung ohne

    Danach gehen Leistungen nach dem SGB VIII Leistungen nach dem SGB XII vor (Satz 1), es sei denn, es besteht (zugleich) ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII für junge Menschen, die (auch) körperlich oder geistig behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind (vgl. Satz 2; dazu etwa Senatsbeschluss vom 22.10.2013 - L 8 SO 241/13 B ER - juris).
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